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Finanzierungsmöglichkeiten



Berufliche Weiterbildung finanzieren- gewusst wie

Neue Förderung: "Weiterbildungsscheck Sachsen" ist eine Förderung beruflicher Weiterbildung für Arbeitnehmer. Hierbei können bis zu 80% der Weiterbildungskosten getragen werden. Sie suchen ihre passende Weiterbildung selbst aus, holen drei Angebote verschiedener Anbieter ein und reichen Ihren Antrag auf Förderung mit Weiterbildungsscheck Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein. 80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen unter 2500 € liegt. Für Beschäftigte über 2500 € Erwerbseinkommen gibt es gesonderte Regelungen.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de


Einzelbetriebliche Förderverfahren in Sachsen ermöglicht Unternehmen, eine Kostenübernahme von bis zu 80% der Weiterbildungskosten durch den Europäischen Sozialfond und dem Land Sachsen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Firmensitz oder eine Niederlassung in Sachsen; Weiterbildungsteilnehmer arbeiten oder wohnen in Sachsen; Unternehmen beschäftigt weniger als 500 Mitarbeiter und die Weiterbildung wird durch einen externen Anbieter durchgeführt.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de


Bildungsgutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung. Der Gutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Bundesarbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung übernimmt. Gefördert werden Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Wenden Sie sich an die Arbeitsagentur ihres Wohnortes und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de


WeGebAU ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitsnehmer in Unternehmen. Beschäftigte über 45 Jahren in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie Geringqualifizierter werden unterstützt, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahme hinausgehen.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de


Qualifizierung in der Kurzarbeit ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei können Arbeitnehmer mit/ohne Berufsabschluss gefördert werden. Arbeitnehmer, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen, erstattet die Agentur für Arbeit, Maßnahmen die den Arbeitnehmer arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln, 25 bis 80 % der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss können Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder die Arbeitnehmer hierfür teilqualifizieren, volle Lehrgangskosten erstattet bekommen. Beratungsmöglichen und weitere Informationen erhalten Sie in der Agentur für Arbeit.

Weitere Infos erhalten Sie unter:www.arbeitsagentur.de


Prämiengutschein, ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen und ist das erste Instrument der Bildungsprämie. Es wird eine Ermäßigung der Kurs- und Prüfungsgebühren um max. 50%, höchstens jedoch 500 € ermöglicht. Mit dieser Fördermöglichkeit möchte die Bundesregierung mehr Erwerbstätige gewinnen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs, wo Voraussetzungen und Möglichkeiten besprochen werden.

Beratungsstelle Chemnitz: Karin Peijan Tel.: 0371 6900- 1451

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info


Weiterbildungssparen ist das zweite Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen. Gefördert wird die Teilnahme an Weiterbildungen für diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage ansparen. Fragen Sie in ihrer Personalstelle oder beim Betriebsrat nach, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info


Weiterbildungsdarlehen ist das dritte Instrument der Bildungsprämie. Öffentlich- rechtliche Banken gewähren dem Antragsteller einen Kredit, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Ein Weiterbildungsdarlehen ist wegen der Zinsen meist nur dann sinnvoll wenn Prämiengutschein und Weiterbildungssparen nicht infrage kommen. Es wird praktisch jeder gefördert der einen Antrag stellt, da das Einkommen des Lerners keine Rolle spielt.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info


Weiterbildung von Beschäftigten in KMU ist ein wichtiges Förderinstrument betrieblicher und beruflicher Weiterbildung der sächsischen Aufbaubank (SAB) und der Europäischen Union. Die Unterstützung durch das Förderprogramm muss entweder zur Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze oder für Weiterbildungsprojekte im Dienstleitungssektor dienen. Antragsberechtigte sind Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.esf-in-sachsen.de


Meister-Bafög ist eine staatliche Förderung für Aufstiegfortbildungen. Sie soll Berufstätige nach einer ersten Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Abschluss, wobei der angestrebte Fortbildungsabschluss nicht gleichwertig sein darf. Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie gern und nehmen ihre Förderanträge entgegen.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info


Begabtenförderung ist ein Stipendienprogramm für begabte junge Fachkräfte. Personen unter 25 Jahren, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt haben können sich fachbezogene Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen und fachübergreifende Fortbildungen, wie zum Beispiel Sprachkurse, finanzieren lassen. Die Stipendiaten erhalten bis zu 5100 Euro, verteilt auf drei Jahre.

Weitere Infos erhalten Sie unter: www.begabtenfoerderung.de




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Olbernhauer Str. 5
09125 Chemnitz
 
Tel.: 0371 560 75 03
Fax: 0371 560 75 82
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