Finanzierungsmöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung finanzieren- gewusst wie
Neue Förderung: "Weiterbildungsscheck Sachsen" ist
eine Förderung beruflicher Weiterbildung für Arbeitnehmer. Hierbei können bis zu 80% der Weiterbildungskosten getragen werden.
Sie suchen ihre passende Weiterbildung selbst aus, holen drei Angebote verschiedener Anbieter ein und reichen Ihren Antrag auf
Förderung mit Weiterbildungsscheck Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein. 80% der Weiterbildungskosten erhalten
Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen unter 2500 € liegt. Für Beschäftigte über 2500 € Erwerbseinkommen gibt es gesonderte Regelungen.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de
Einzelbetriebliche Förderverfahren in Sachsen ermöglicht Unternehmen, eine Kostenübernahme von bis zu 80% der Weiterbildungskosten
durch den Europäischen Sozialfond und dem Land Sachsen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Firmensitz oder eine Niederlassung
in Sachsen; Weiterbildungsteilnehmer arbeiten oder wohnen in Sachsen; Unternehmen beschäftigt weniger als 500 Mitarbeiter und die Weiterbildung
wird durch einen externen Anbieter durchgeführt.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de
Bildungsgutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der
Förderung von beruflicher Weiterbildung. Der Gutschein ist die schriftliche Zusage dafür,
dass die Bundesarbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung übernimmt. Gefördert
werden Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren
Arbeitsvertrag ausläuft. Wenden Sie sich an die Arbeitsagentur ihres Wohnortes und
vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de
WeGebAU ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung
Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitsnehmer in Unternehmen.
Beschäftigte über 45 Jahren in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeiter sowie
Geringqualifizierter werden unterstützt, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und
Fertigkeiten vermittelt, die über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahme
hinausgehen.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.arbeitsagentur.de
Qualifizierung in der Kurzarbeit ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für
Arbeit. Hierbei können Arbeitnehmer mit/ohne Berufsabschluss gefördert werden.
Arbeitnehmer, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen, erstattet
die Agentur für Arbeit, Maßnahmen die den Arbeitnehmer arbeitsplatzbezogene
Kenntnisse vermitteln, 25 bis 80 % der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung,
der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer ohne
Berufsabschluss können Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
oder die Arbeitnehmer hierfür teilqualifizieren, volle Lehrgangskosten erstattet
bekommen. Beratungsmöglichen und weitere Informationen erhalten Sie in der Agentur
für Arbeit.
Weitere Infos erhalten Sie unter:www.arbeitsagentur.de
Prämiengutschein, ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von
Weiterbildungsmaßnahmen und ist das erste Instrument der Bildungsprämie. Es wird
eine Ermäßigung der Kurs- und Prüfungsgebühren um max. 50%, höchstens jedoch 500
€ ermöglicht. Mit dieser Fördermöglichkeit möchte die Bundesregierung mehr
Erwerbstätige gewinnen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.
Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs, wo
Voraussetzungen und Möglichkeiten besprochen werden.
Beratungsstelle Chemnitz: Karin Peijan Tel.: 0371 6900- 1451
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
Weiterbildungssparen ist das zweite Instrument der Bildungsprämie für diejenigen, die
vermögenswirksame Leistungen ansparen. Gefördert wird die Teilnahme an
Weiterbildungen für diejenigen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage ansparen. Fragen Sie in ihrer Personalstelle
oder beim Betriebsrat nach, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
Weiterbildungsdarlehen ist das dritte Instrument der Bildungsprämie. Öffentlich-
rechtliche Banken gewähren dem Antragsteller einen Kredit, um eine Weiterbildung zu
finanzieren. Ein Weiterbildungsdarlehen ist wegen der Zinsen meist nur dann sinnvoll
wenn Prämiengutschein und Weiterbildungssparen nicht infrage kommen. Es wird
praktisch jeder gefördert der einen Antrag stellt, da das Einkommen des Lerners keine
Rolle spielt.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
Weiterbildung von Beschäftigten in KMU ist ein wichtiges Förderinstrument
betrieblicher und beruflicher Weiterbildung der sächsischen Aufbaubank (SAB) und der
Europäischen Union. Die Unterstützung durch das Förderprogramm muss entweder zur
Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze oder für
Weiterbildungsprojekte im Dienstleitungssektor dienen. Antragsberechtigte sind
Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen
mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.esf-in-sachsen.de
Meister-Bafög ist eine staatliche Förderung für Aufstiegfortbildungen. Sie soll
Berufstätige nach einer ersten Ausbildung bei der Weiterbildung unterstützen.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufbildungsgesetz
oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Abschluss, wobei der angestrebte
Fortbildungsabschluss nicht gleichwertig sein darf. Die Ämter für Ausbildungsförderung
beraten Sie gern und nehmen ihre Förderanträge entgegen.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info
Begabtenförderung ist ein Stipendienprogramm für begabte junge Fachkräfte.
Personen unter 25 Jahren, die in Ausbildung und Beruf besondere Leistungen gezeigt
haben können sich fachbezogene Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen und
fachübergreifende Fortbildungen, wie zum Beispiel Sprachkurse, finanzieren lassen. Die
Stipendiaten erhalten bis zu 5100 Euro, verteilt auf drei Jahre.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.begabtenfoerderung.de